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Kündigung Musterbrief
Aufhebungsvertrag
In einem Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) wird eine einvernehmliche Beendigung eines Schuldverhältnisses, meistens eines Arbeitsverhältnisses, vertraglich geregelt.Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann einseitig durch (arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitige) Kündigung geschehen oder beidseitig durch einen Aufhebungsvertrag. Zwingend einzuhalten ist die gesetzliche Schriftform (§ 623 BGB) mit eigenhändigen Unterschriften beider Vertragspartner auf einer Urkunde oder auf der für die jeweils andere Partei bestimmten Kopie. Wird diese Schriftform nicht eingehalten, ist der Aufhebungvertrag nichtig und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Grundsätzlich gilt bei Aufhebungsverträgen Vertragsfreiheit: es gibt also keinerlei Fristen oder Termine, die eingehalten werden müssten; Abfindungszahlungen können, müssen aber nicht vereinbart werden. Eine Überlegungsfrist und ein Widerrufsvorbehalt sollten aber eingeräumt werden.Der Arbeitnehmer sollte den Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung gründlich prüfen, da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt und der Vertrag in aller Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Wenn unabdingbare gesetzliche Schutzbestimmungen, tarifliche Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen (bspw. nach § 88 BetrVG bzgl. Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Aufhebungsverträgen) betroffen sind, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung informieren. Der Arbeitnehmer hat das Recht, sich mit diesem in Verbindung zu setzen.Vorteile des Aufhebungsvertrages: