Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag in der Form eines Dauerschuldverhältnisses. Es gelten daher alle Beendigungstatbestände, die für solche Verträge gemeinhin in Betracht kommen. Allerdings bestehen regelmäßig arbeitsrechtliche Besonderheiten.Ein Arbeitsvertrag kann nach deutschem Arbeitsrecht durch folgende Tatbestände enden:
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