Druckkündigung

Eine Druckkündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber zunächst eine Kündigung nicht beabsichtigt, sich jedoch dem Druck von Seiten der Kundschaft oder der Belegschaft beugt.An die Wirksamkeit einer Druckkündigung sind hohe Anforderungen zu stellen (ArbG Hamburg vom 23. Februar 2005, Az. 18 Ca 131/04).Opfer können sowohl Vorgesetzte als auch Mitarbeiter, die zu (politischen oder religiösen) Minderheiten gehören, sein. Diese Art der Kündigung wird von der Rechtsprechung nur in engen Grenzen zugelassen. Sie wird ausgesprochen, wenn schwere wirtschaftliche Schäden zu erwarten sind und nach Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel der Druck nicht nachlässt.Siehe auch: Mobbing
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