Deutsches Recht


Miete ist eine Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt. Abzugrenzen ist die Miete von der Pacht. Pacht ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit der Fruchtziehung.

Vermietet werden Sachen, wie Wohnungen, Autos,Fahrräder, Gerüste, Pferde, Boote, Brautkleider usw. Jede Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Entgelt ist Miete.

Vertragsparteien sind der Vermieter, der seine Sache dem Mieter zum Gebrauch überlässt und vom Mieter hierfür den vereinbarten Mietzins (sprachliche Neufassung ab 2001: vereinbarte Miete) erhält(§ 535Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)). Die Miete hat durchaus einen zinsähnlichen Charakter; dies erkannte bereits Thomas von Aquin).

Mietverträge sind nach deutschem Recht formfrei und können auch mündlich abgeschlossen werden. Für die Wohnraummiete gilt § 550 BGB.

Mietverhältnisse können befristet, d.h. auf einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet abgeschlossen werden. Unterschieden werden die Mietverhältnisse nach der Art des vermieteten Objekten z.B. Wohnraummietverhältnisse, Geschäftsraummietverhältnisse, etc.

siehe: Mietvertrag, Mietrecht

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